Aktualisierte Rechtschreibung: Wann Adjektive groß- oder kleingeschrieben werden

Teil 3 von 4 zur Aktualisierung des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“ (Stand: Juni 2017)
Aktualisierte Rechtschreibung: Der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ hat in einigen Bereichen des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“[1] Änderungen vorgenommen. Hier geht es um Änderungen bei der Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven in festen Verbindungen mit einem Substantiv
Von Lisa Walgenbach*

Aktualisierte Rechtschreibung: Bitte beachten Sie folgende Neuregelungen [1]:
In festen Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv wird das Adjektiv kleingeschrieben, wenn
- sie wörtlich gebraucht werden und keine Eigennamen sind, z. B. die absolute Mehrheit, die innere Sicherheit, der genetische Fingerabdruck.
- einer ihrer Bestandteile einen bildhaften Vergleich darstellt, z. B. der blinde Passagier, die faulen Geschäfte, ein offenes Ohr.
In festen Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv wird das Adjektiv großgeschrieben, wenn es sich
- um Titel, Ehren- und Amtsbezeichnungen handelt, z. B. Königliche Hoheit, Heiliger Vater, Erste Vorsitzende, Regierender Bürgermeister.
- um amtliche und kirchliche Feier- und Gedenktage handelt, z. B. der Erste Mai, der Internationale Frauentag, der Heilige Abend.
- um klassifizierende Bezeichnungen in der Botanik und Zoologie handelt, z. B. Fleißiges Lieschen, Roter Milan, Schwarze Mamba.
In festen Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv kann das Adjektiv groß- oder kleingeschrieben werden, wenn sie fachsprachlich verwendet werden:
- in Politik, Verwaltung, Recht z. B. die Aktuelle/aktuelle Stunde (im Parlament), die Mittlere/mittlere Reife, der Letzte/letzte Wille (Testament).
- in der Mathematik z. B. der Goldene/goldene Schnitt.
- der Wirtschaft z. B. die Neuen/neuen (elektronischen) Medien.
- in der Medizin z. B. die Erste/erste Hilfe, die Multiple/multiple Sklerose.
- in der Astronomie z. B. das Schwarze/schwarze Loch.
- im Sport z. B. die Rote/rote Karte, das Gelbe/gelbe Trikot.
- in der Kulinarik z. B. Italienischer/italienischer Salat, Falscher/falscher Hase (Hackbraten).
In festen Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv kann das Adjektiv ebenfalls groß- oder kleingeschrieben werden, wenn sie fachsprachlich
- als Ganzes in einer neuen und zugleich übertragenen Bedeutung gebraucht werden, z. B. der Blaue/blaue Brief (= Verwarnungsschreiben), das Schwarze/schwarze Brett (= Anschlagtafel) und der Runde/runde Tisch (= Verhandlungstisch, Verhandlungsrunde).
- besondere Anlässe beschreiben, z. B. das Neue/neue Jahr, die Goldene/goldene Hochzeit.
- als Funktions- und Berufsbezeichnungen genutzt werden, z. B. die Technische/technische Direktorin und der Kaufmännische/kaufmännische Geschäftsführer.
Fußnoten-Erläuterung
[1] Vgl. das „Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung“ mit einem Wörterverzeichnis, das den zentralen rechtschreiblichen Wortschatz in alphabetischer Reihenfolge enthält: Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Aktualisierte Fassung des amtlichen Regelwerks entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung 2016, Mannheim 2017, www.rechtschreibrat.com
[2] Vgl. Rat für deutsche Rechtschreibung: Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung über die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Periode 2011 bis 2016, Pressemitteilung v. 26.09.2017, Mannheim, www.rechtschreibrat.com
* Lisa Walgenbach ist eine der renommiertesten Rechtschreibexpertinnen Deutschlands. Ihre Seminare wurden bereits von mehr als 30.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen besucht. Lesen Sie auch die anderen Tipps auf alles-ueber-interviews.de von ihr.